HAUSORDNUNG

Zugang ab 18 Jahren

Jeder Besucher des Coffeeshop Kruidentuin hat sich an die Hausordnung zu halten. In der Zeit, in der Sie sich in unserem Coffeeshop aufhalten, haben Sie sich so zu verhalten, dass Sie nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten und die Regeln des Anstandes verstoßen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass es in unserem Coffeeshop für jeden Besucher gemütlich und sicher bleibt. Es ist verboten, selbst mitgebrachte Speisen, Getränke und Cannabis zu konsumieren. Wir verkaufen bis zu 5 Gramm Cannabis pro Tag und pro Person. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 1,5 Stunden; in dieser Zeit müssen Sie bei uns konsumieren. Alle Besucher unseres Coffeeshops müssen sich ausweisen können.

Auf alle Fälle verboten:


  • Zugang für Personen unter 18 Jahren.

  • Bedrohung oder Misshandlung von Mitarbeitern oder Besuchern.

  • Mitführen von Waffen oder anderen Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können.

  • Handel mit harten Drogen und deren Einnahme

  • Trunkenheit oder sonstiges hinderliches und anstößiges Verhalten oder ein Äußeres entgegen den geltenden Normen und Werten bzw. ein vagabundenhaftes Auftreten.

  • Diskriminierendes und/oder faschistisches Verhalten bezüglich Kultur, Rasse oder sexueller Gesinnung.

  • Beschädigung, Vernichtung oder unerlaubte Mitnahme von Eigentum des Coffeeshops oder der Besucher des Coffeeshops; Sie werden in solchen Fällen haftbar gemacht.

  • Ungewünschte Intimitäten und jegliche andere Form sexueller Gewalt.

  • Handel mit gestohlenen Gütern; in diesem Fall wird Anzeige erstattet.

  • Besucher des Coffeeshops können aufgefordert werden, den Inhalt ihrer Taschen und (Hosen-)Taschen zu zeigen; wenn sie sich weigern, wird davon ausgegangen, dass der Inhalt gegen eine der Vorschriften der Hausordnung verstößt, und der betroffene Besucher hat den Coffeeshop zu verlassen.

  • Konsum von alkoholischen Getränken und Getränken, die nicht vom Coffeeshop angeboten werden.

  • Fotografieren und Filmen im Coffeeshop ohne die ausdrückliche Genehmigung der Coffeeshopleitung.

  • Aufenthalt in einer Toilette mit mehreren Personen und/oder Benutzung der für das andere Geschlecht vorgesehenen Toiletten.

  • Glücks- und Kartenspiele, bei denen um Geld gespielt wird.

  • Anstiftung zu einer Überschreitung der Hausordnung oder Veranlassung einer solchen Überschreitung.

Verhaltensregeln, die auch für die direkte Umgebung des Coffeeshop Kruidentuin gelten:


  • Kein Herumhängen in der direkten Umgebung des Coffeeshops, auch nicht im Park.

  • Jeder Besucher des Coffeeshops muss sich ausweisen können, auch wenn es einen Türsteher gibt.

  • Blockieren Sie nicht die Straße oder den Bürgersteig; parken Sie nicht in doppelter Reihe oder gegen die Fahrtrichtung; parken Sie das Auto ordnungsgemäß in der vorgesehenen Parkfläche oder ohne Behinderung für die restlichen Verkehrsteilnehmer.

  • Der Bürgersteig ist für Fußgänger vorgesehen; blockieren Sie den Bürgersteig folglich nicht mit Fahrrädern oder Scootern.

  • Schränken Sie Lärmbelästigung oder Belästigung durch Musik oder anderes lautes und hinderliches Verhalten ein.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Hausordnung führt immer dazu, dass der betreffende Besucher unverzüglich des Coffeeshops verwiesen wird oder ein Besuchsverbot für unbestimmte Zeit bekommt. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot wird Anzeige erstattet oder es kommt zu einer Ausweisung durch die Polizei mit dem dazugehörenden Gerichtsverfahren. Bei Straftaten innerhalb des Coffeeshops wird immer Anzeige erstattet.

Unser Coffeeshop ist kameraüberwacht. Besucher des Coffeeshop Kruidentuin erklären sich durch Betreten des Coffeeshops mit der Kameraaufnahme einverstanden. (Bei Straftaten werden die Kameraaufnahmen als Beweismaterial verwendet.) Wir behalten uns das Recht vor, (zu großen) Gruppen den Zugang zum Coffeeshop zu verweigern. Die Coffeeshopleitung haftet nicht für Verlust oder Diebstahl persönlichen Eigentums.

Bei einem Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Zugang zum Coffeeshop verweigert werden.